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Rechtsberatung zum Widerruf von Immobiliendarlehensverträgen

Wir prüfen im Rahmen einer Rechtsberatung die Widerrufsbelehrungen und klären im Einzelfall, welche Chancen für eine Rechtsdurchsetzung bestehen.

Aufgrund der geänderten Gesetzeslage gelten unterschiedliche Fristen für den Widerruf!
  • Verträge mit einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung, die ab dem 2. November 2002 bis einschließlich 10. Juni 2010 geschlossen wurden, können nur noch bis zum 21. Juni 2016 widerrufen werden.
  • Für Verträge, die ab dem 11. Juni 2010 bis zum Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie am 21. März 2016 abgeschlossen wurden, gilt weiterhin ein "ewiges" Widerrufsrecht.
  • Bei Verträgen, die ab dem 21. März 2016 abgeschlossen wurden, ist das Widerrufsrecht – wenn belehrt wurde (auch bei falscher Belehrung) – auf maximal ein Jahr und 14 Tage begrenzt. Ohne Belehrung gilt diese Begrenzung nicht.

 

Einen Beratungstermin können Sie rund um die Uhr online buchen

oder Sie wählen unsere bayernweite Rufnummer:

(089) 55 27 94 131

Mo - Fr 9.00 - 12.30 Uhr, Mo und Do 14.00 - 16.00 Uhr

Bitte prüfen Sie vor einer Terminvereinbarung, wann Ihr Vertrag geschlossen wurde.

Preise
Kosten:
 

80 Euro