- Verträge mit einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung, die ab dem 2. November 2002 bis einschließlich 10. Juni 2010 geschlossen wurden, können nur noch bis zum 21. Juni 2016 widerrufen werden.
- Für Verträge, die ab dem 11. Juni 2010 bis zum Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie am 21. März 2016 abgeschlossen wurden, gilt weiterhin ein "ewiges" Widerrufsrecht.
- Bei Verträgen, die ab dem 21. März 2016 abgeschlossen wurden, ist das Widerrufsrecht – wenn belehrt wurde (auch bei falscher Belehrung) – auf maximal ein Jahr und 14 Tage begrenzt. Ohne Belehrung gilt diese Begrenzung nicht.