Wie gut eine Versicherung wirklich ist, zeigt sich erst im Schadensfall. Nach Brand, Einbruch oder Unfall wünscht sich jeder Geschädigte eine zügige, unproblematische Regulierung. Doch wenn es ums Bezahlen geht, lautet die Devise der Versicherer immer wieder verwirren, verzögern und ablehnen. So wird mal eingewandt, die Police decke nicht das erforderliche Risiko ab. Mal moniert die Gesellschaft, der Schaden sei zu spät gemeldet worden. Oder es würden immer noch notwendige Unterlagen zur Fallprüfung fehlen.
Kommt es zum Streit mit dem Versicherer, hilft die Rechtsberatung "Schadensfall Versicherung" bei der Verbraucherzentrale Bayern. Wir bieten die Rechtsberatung durch spezialisierte Honoraranwälte telefonisch oder per Video nach Terminvereinbarung an.
Wir beraten grundsätzlich zu allen Versicherungssparten, wenn die eigene Versicherung im Schadens-/Leistungsfall nicht oder nicht vollständig leisten will.
Wir beraten nicht bei Streit mit der gegnerischen Versicherung. Auch nicht zum gewerblichen oder beruflichen Versicherungsschutz. Ebenso nicht zur Wertentwicklung oder Überschussbeteiligung von Renten- und Lebensversicherungen sowie Ansprüchen aus betrieblicher Altersversorgung oder der gesetzlichen Sozialversicherung (z.B. gesetzliche Rente).Auch beraten wir nicht zur Beantragung von Leistungen, beispielsweise bei der Berufsunfähigkeitsversicherung.