Verbraucherzentrale berät wieder vor Ort

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Ratsuchende können ab sofort Termine vereinbaren
Zwei Frauen sitzen sich bei einer Beratung gegenüber, tragen Schutzmasken und haben eine transparente Scheibe zwischen sich.
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Nach dem Wegfall der meisten Corona-Beschränkungen öffnet die Verbraucherzentrale Bayern ihre Beratungsstellen wieder.  Verbraucherinnen und Verbraucher können sich nach vorheriger Terminvereinbarung wieder vor Ort beraten lassen.

Die Gesundheit der Verbraucher und der Berater steht dabei weiter an erster Stelle. Für die Wiedereröffnung wurde daher das Hygienekonzept erneut überarbeitet.

Besucher müssen FFP2-Maske tragen

Die Verbraucherzentrale Bayern hat entschieden, dass Ratsuchende während ihres gesamten Aufenthalts in den Beratungsstellen eine FFP2-Maske tragen müssen. Dies gilt auch für vollständig Geimpfte, Genesene und Geboosterte.

Die Verbraucherzentrale Bayern berät weiterhin auch per Telefon, online und per Video-Anruf. Zu finden sind die verschiedenen Beratungsangebote hier. Telefonisch zu erreichen ist die Verbraucherzentrale Bayern unter (089) 55 27 94-0.

Hier veröffentlichen wir aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie.

 

Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.