Stadtsparkasse München: Klageregister ist jetzt eröffnet

Stand:
Prämiensparer können sich ab sofort anmelden
Stadtsparkasse München

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das kostenfreie Anmeldeformular ist beim Bundesamt für Justiz freigeschaltet.
  • Melden sich betroffene Prämiensparer im Klageregister an, schützen sie sich damit gegen die Verjährung ihrer Ansprüche.
  • Die Verbraucherzentrale Bayern hat für Fragen rund um die Registrierung ein Infotelefon eingerichtet.
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Betroffene Prämiensparer können sich ab sofort kostenfrei der Musterfeststellungsklage gegen die Stadtsparkasse München anschließen. Ein entsprechendes Anmeldeformular hat das Bundesamt für Justiz online freigeschaltet.

Am 22. Januar 2021 reichte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Bayern Klage gegen die Stadtsparkasse München ein. Ziel ist es, vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht in München zu klären, ob die Stadtsparkasse München ihren Kunden mit Prämiensparverträgen Zinsen nachzahlen muss und ob die Kündigung vieler Verträge rechtmäßig war.

Ansprüche von durchschnittlich mehr als 4.600 Euro

Die Stadtsparkasse München hat im Jahr 2019 begonnen, langlaufende Prämiensparverträge mit der Bezeichnung „Prämiensparen flexibel“ zu kündigen. Aus Sicht der Verbraucherschützer erfolgten diese Kündigungen in vielen Fällen widerrechtlich.

Außerdem geht die Verbraucherzentrale davon aus, dass die Stadtsparkasse München ihren Kunden in diesen Sparverträgen zu wenig Zinsen gezahlt hat. Die Nachzahlungsansprüche belaufen sich nach Berechnungen der Verbraucherzentrale auf durchschnittlich rund 4.600 Euro.

Wenn sich betroffene Verbraucher für die Klage registrieren, können sie von einem positiven Ausgang des Verfahrens profitieren. Außerdem schützen sie sich vor der Verjährung von Ansprüchen.

Infotelefon für Fragen

Welche Fälle passen zur Klage? Was ist bei der Registrierung zu beachten? Wie läuft das Gerichtsverfahren? Für Fragen rund um die Anmeldung im Klageregister hat die Verbraucherzentrale Bayern ein Infotelefon eingerichtet.

Es ist Montag bis Donnerstag geschaltet jeweils von 9 bis 12 Uhr unter der Nummer (089) 90 40 97 14

Klage-Check

Um selbst zu ermitteln, ob der eigene Fall zur Klage passt, können Betroffene den Klage-Check nutzen.

Dieses Online-Tool und alle weiteren Informationen zur Klage sind zu finden auf www.verbraucherzentrale-bayern.de/sskm oder www.musterfeststellungsklagen.de/sskm

 

 

 

 

 

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