Prämiensparer können sich der Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Nürnberg weiterhin anschließen.
Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Nürnberg eingereicht.
- Jüngere Urteile wirken sich auf die Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Nürnberg aus: Der vzbv kann die Klageanträge jetzt erweitern. Daraus ergeben sich zusätzliche Chancen für Verbraucher bei den zu wenig gezahlten Zinsen. Außerdem werden weitere Anträge in Bezug auf die Kündigungen gestellt.
- Prämiensparer können sich seit der Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Nürnberg weiterhin kostenfrei anschließen. Wer schon angemeldet ist, muss nicht aktiv werden.
Off
Aufgrund jüngerer Urteile des Europäischen Gerichtshofs stellt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in dem Verfahren gegen die Stadtsparkasse München (SSKM) weitere Anträge. Der vzbv geht davon aus, dass die Sparverträge zu einem festen Satz von 4 % pro Jahr (bzw. durchgehend zu dem bei Vertragsschluss vereinbarten Satz) zu verzinsen sind.
Aus einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofs geht hervor, dass Banken ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ohne aktive Zustimmung ihrer Kunden ändern können. Der vzbv will klären lassen, welche Auswirkungen diese Rechtsprechung auf die Kündigungen der Prämiensparverträge hat. Denn die Sparkasse hat ihre Kündigungen auf eine Klausel gestützt, die im Regelfall ohne aktive Zustimmung eingeführt wurde. Auch hier gilt: Die bisherigen Anträge, die davon ausgehen, dass die Sparkasse ohnehin nicht aus sachgerechtem Grund kündigen durfte, bleiben erhalten.
In dem Verfahren vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht klärt sich, ob die Kündigung vieler Verträge rechtmäßig war. Außerdem soll das Gericht klarstellen, ob die Stadtsparkasse München ihren Kunden mit Prämiensparverträgen Zinsen nachzahlen muss. „Die Kündigungen erfolgten aus unserer Sicht widerrechtlich. Wir gehen zudem davon aus, dass die Stadtsparkasse München ihren Kunden in diesen Sparverträgen zu wenig Zinsen gezahlt hat“, so Sascha Straub. Laut der Verbraucherzentrale Bayern belaufen sich die Nachzahlungsansprüche auf durchschnittlich rund 4.600 Euro.
Die Zinsen sollen also nicht – wie von der Sparkasse praktiziert – immer wieder abgesenkt werden. Die aus den neuen Anträgen ableitbaren Zinsnachzahlungen liegen nicht unter denen, die die Verbraucherzentrale Bayern bislang errechnet hat. Häufig werden die Ergebnisse sogar deutlich besser sein. Ob das Gericht diesem neuen Ansatz folgt, ist allerdings offen. Die ursprünglichen Anträge bleiben ergänzend bestehen, so dass sich für die angemeldeten Verbraucherinnen und Verbraucher zusätzliche Chancen ergeben. Sie müssen dafür nichts weiter unternehmen.
Klage eingereicht hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Bayern. Seit dem 9. September 2020 ist das Klageregister für die Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Nürnberg beim Bundesamt für Justiz eröffnet.
Auf www.bundesjustizamt.de ist das Anmeldeformular online freigeschaltet. Sparer haben noch ausreichend Gelegenheit, ihre Ansprüche dort anzumelden. Der Zeitpunkt der Verhandlung steht noch nicht fest.
Diese Ziele verfolgt die Klage
In dem Verfahren vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht geht es darum, ob die Kündigung vieler Verträge rechtmäßig war. Außerdem soll das Gericht klären, ob die Sparkasse Nürnberg ihren Kunden mit Prämiensparverträgen Zinsen nachzahlen muss. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Bayern erfolgten die Kündigungen widerrechtlich. Außerdem geht die Verbraucherzentrale davon aus, dass die Sparkasse Nürnberg ihren Kunden in diesen Sparverträgen zu wenig Zinsen gezahlt hat. Die Nachzahlungsansprüche belaufen sich laut der Verbraucherzentrale Bayern auf durchschnittlich rund 4.200 Euro.
Diese Sparer können profitieren
Es können sich alle Kunden beteiligen, die bei der Sparkasse Nürnberg einen Sparvertrag „Prämiensparen flexibel“ abgeschlossen haben. Der Vertrag muss bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich des Wortlauts der Zinsanpassungsklausel und der Prämienstaffel erfüllen. Um selbst zu ermitteln, ob der eigene Fall zur Klage passt, können Betroffene den Klage-Check nutzen.
Wenn sich betroffene Verbraucher für die Klage registrieren, können sie von einem positiven Ausgang des Verfahrens profitieren. Außerdem schützen sie sich vor der Verjährung von Ansprüchen.
Alle weiteren Informationen zur Klage sind unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/sparkasse und unter www.musterfeststellungsklagen.de zusammengefasst.
Auf den Webseiten gibt es auch Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie die Möglichkeit, einen News-Alert zu abonnieren. Außerdem kann man dort über einen Klage-Check selbst ermitteln, ob der eigene Fall zur Klage passt.