Die Verbraucherzentrale Bayern bietet in Zusammenarbeit mit dem Mieterverein München eine bayernweite telefonische Mietrechtserstberatung bei rechtlichem Ärger und Unstimmigkeiten mit dem Vermieter an.
Inhalt der Beratung:
- Ist die Betriebs- und Heizkostenabrechnung korrekt?
- Muss die Wohnung bei Auszug renoviert werden? Wenn ja, in welchem Umfang?
- Ist die Mieterhöhung der Höhe nach gerechtfertigt?
- Müssen Sie Modernisierungen in Ihrer Wohnung dulden? Wenn ja, in welchem Umfang und wieviel müssen Sie zahlen?
- Wie bekommen Sie die Kaution zurück? Was darf der Vermieter von der Kaution einbehalten?
- Welche Kündigungsfrist hat der Mieter? Welche Kündigungsfrist hat der Vermieter? Ist eine vom Vermieter ausgesprochene Kündigung wirksam?
- Was können Sie als Mieter tun, wenn Sie Mängel in der Wohnung haben (Schimmel, defekte Heizung etc.)
- Welche Vor- und Nachteile hat die Vereinbarung einer Staffelmiete/Indexmiete?
- Ist Ihre Miete zu hoch? Hat Ihr Vermieter die Mietpreisbremse beachtet?
- Was ist bei einem Zeitmietvertrag zu beachten? Was bedeutet ein Kündigungssausschluss?
Was nicht beraten wird:
- Wohnungsvermittlung
- Unterstützung bei der Beantragung von Wohngeld, Sozialwohnung
- Keine Beratung von Vermietern
Einen Beratungstermin können Sie rund um die Uhr online buchen
oder Sie wählen unsere bayernweite Rufnummer:
(089) 55 27 94-0
Mo - Do 9.00 -17.00 Uhr
Fr 9.00 - 15.00 Uhr
Dieses Beratungsangebot bieten wir Ihnen in folgenden Beratungsstellen an: