Erstberatung zum Mietrecht

Die Verbraucherzentrale Bayern bietet in Zusammenarbeit mit dem Mieterverein München eine bayernweite telefonische Mietrechtserstberatung bei rechtlichem Ärger und Unstimmigkeiten mit dem Vermieter an.

Inhalt der Beratung:

  • Ist die Betriebs- und Heizkostenabrechnung korrekt?
  • Muss die Wohnung bei Auszug renoviert werden? Wenn ja, in welchem Umfang?
  • Ist die Mieterhöhung der Höhe nach gerechtfertigt?
  • Müssen Sie Modernisierungen in Ihrer Wohnung dulden? Wenn ja, in welchem Umfang und wieviel müssen Sie zahlen?
  • Wie bekommen Sie die Kaution zurück? Was darf der Vermieter von der Kaution einbehalten?
  • Welche Kündigungsfrist hat der Mieter? Welche Kündigungsfrist hat der Vermieter? Ist eine vom Vermieter ausgesprochene Kündigung wirksam?
  • Was können Sie als Mieter tun, wenn Sie Mängel in der Wohnung haben (Schimmel, defekte Heizung etc.)
  • Welche Vor- und Nachteile hat die Vereinbarung einer Staffelmiete/Indexmiete?
  • Ist Ihre Miete zu hoch? Hat Ihr Vermieter die Mietpreisbremse beachtet?
  • Was ist bei einem Zeitmietvertrag zu beachten? Was bedeutet ein Kündigungssausschluss?

 

Was nicht beraten wird:

  • Wohnungsvermittlung
  • Unterstützung bei der Beantragung von Wohngeld, Sozialwohnung
  • Keine Beratung von Vermietern

Einen Beratungstermin können Sie rund um die Uhr online buchen

oder Sie wählen unsere bayernweite Rufnummer:

(089) 55 27 94-0

Mo - Do 9.00 -17.00 Uhr

Fr  9.00 - 15.00 Uhr

Preise

Kosten und Dauer:

40 Euro/ bis zu 30 Min.

Dieses Beratungsangebot bieten wir Ihnen in folgenden Beratungsstellen an: